Initiative transparente Zivilgesellschaft

Die Annalise-Wagner-Stiftung gestaltet ihre Stiftungsarbeit entsprechend den Grundsätzen guter Stiftungspraxis und verpflichtet sich zur Transparenz entsprechend der Kriterien der Initiative transparente Zivilgesellschaft.

Informationen der Annalise-Wagner-Stiftung auf einen Blick:

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr

Am 19. März 1991 errichtete die Stadt Neubrandenburg die Annalise-Wagner-Stiftung als unselbständige (Treuhand-) Stiftung mit Geschäftsstelle an der Regionalbibliothek Neubrandenburg.

Annalise-Wagner-Stiftung
c/o Regionalbibliothek Neubrandenburg
Marktplatz 1
17033 Neubrandenburg

2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation

Link zur Satzung der Annalise-Wagner-Stiftung
Link zur Satzung des Annalise-Wagner-Preises

allgemeine Angaben zu den Zielen:

Der Stiftungszweck der Annalise-Wagner-Stiftung besteht darin, "die weitere Aufarbeitung der mecklenburgischen Kulturgeschichte zu unterstützen und zu fördern" (Satzung). Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die jährliche Vergabe des Annalise-Wagner-Preises für einen wissenschaftlichen, populärwissenschaftlichen oder belletristischen Text aller Gattungen und Genres, der inhaltlich auf die Region Mecklenburg-Strelitz bzw. auf das Gebiet des historischen Stargarder Landes Bezug nimmt oder der von Autorinnen oder Autoren verfasst wurde, welche in dieser Region leben.

3. Angaben zur Steuerbegünstigung

Der Freistellungsbescheid für 2016 bis 2018 zur Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer des Finanzamtes Neubrandenburg vom 23.11.2019 liegt vor. Die Annalise-Wagner-Stiftung ist nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten Zwecken im Sinne der §§ 51 ff AO dient. Die Annalise-Wagner-Stiftung fördert ausschließlich und unmittelbar folgende gemeinnützige Zwecke: Förderung von Kunst und Kultur. Die Satzungszwecke entsprechen § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 50 AO. Die Annalise-Wagner-Stiftung ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für dieses Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen. Bei Kapitalerträgen, die bis zum 31.12.2023 zufließen, reicht für die Abstandsnahme vom Kapitalertragssteuerabzug nach § 44a Abs. 4 und 7 sowie Abs. 4b Satz 1 Nr. 3 und Abs. 10 Satz 1 Nr. 3 EStG die Vorlage dieses Bescheids oder die Überlassung einer amtlich beglaubigten Kopie dieses Bescheids aus. Das gleiche gilt bis zum o. a. Zeitpunkt für die Erstattung von Kapitalertragssteuer nach § 44b Abs. 6 Satz 1 Nr. 3 EstG durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut.

4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger

Link zu Mitgliedern des Vorstandes
Link zu Mitgliedern des Kuratoriums

5. Tätigkeitsbericht
6. Personalstruktur (entfällt)
7. Angaben zur Mittelherkunft
8. Angaben zur Mittelverwendung

Link zu den Geschäftsberichten

Finanzberichte werden von der Geschäftsstelle gern zugeschickt!

9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten

Die Annalise-Wagner-Stiftung ist eine Treuhandstiftung der Stadt Neubrandenburg.

10. Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets ausmachen

Spender und Zustifter sind mit den zugewendeten Summen in den Finanzberichten und Geschäftsberichten ausgewiesen.

Additional information

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