Errichtung der Stiftung

Die verdienstvolle Neustrelitzer Heimatforscherin, Sammlerin und Autorin Annalise Wagner (1903 - 1986) hatte in ihrem Testament die Stadt- und Bezirksbibliothek, heute Regionalbibliothek Neubrandenburg als Alleinerben eingesetzt und festgelegt, dass aus den Zinsen des Barvermögens ein regionaler Literaturpreis verliehen werden soll. In der DDR fehlten dafür die rechtlichen Voraussetzungen. Als 1990 das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern entstand und die gesetzlichen Grundlagen für die Errichtung von Stiftungen gegeben waren, konnte die Stadt Neubrandenburg als Rechtsträger der Regionalbibliothek das testamentarische Vermächtnis Annalise Wagners erfüllen: Mit Beschluß Nr. 04-14/91 vom 19. März 1991 errichtete die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neubrandenburg die ANNALISE-WAGNER-STIFTUNG als unselbständige ("nicht rechtsfähige", "treuhänderische") Stiftung bürgerlichen Rechts.

Das Stiftungsvermögen bestand zum Zeitpunkt der Errichtung aus 98081. - DM in bar. Es wird mündelsicher und verzinslich angelegt.

Die Städte Neubrandenburg und Neustrelitz unterstützen die Stiftungsarbeit.

Die Annalise-Wagner-Stiftung ist die erste nach 1990 entstandene Kulturstiftung Mecklenburg-Vorpommerns. Deshalb ist ihr die aktive Förderung des Stiftungsgedankens eine besondere Verpflichtung. Am 26. Juni 2001 organisierte die Annalise-Wagner-Stiftung den ersten Stiftungstag in Mecklenburg-Vorpommern unter dem Motto „Angestiftet! Stiftungen & Kultur in Mecklenburg-Vorpommern“.

Die Annalise-Wagner-Stiftung ist Mitglied im "Landesnetz der Stiftungen in MV".

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