|   Wie wäre es mit einer  Spende oder
         Zustiftung an die
        Annalise-Wagner-Stiftung?
 Finanzielle Förderung ist auch mit kleinen Beträgen eine große Hilfe!
        Jeder Euro Ihrer Spende oder Zustiftung wird für den gemeinnützigen
        Stiftungszweck eingesetzt und hilft nachhaltig, Regionalliteratur aus
        oder über Mecklenburg-Strelitz zu fördern und die Aufarbeitung
        mecklenburgischer Kulturgeschichte zu unterstützen. Jede
        Zustiftung
        geht „für ewig“ in das Stiftungskapital ein,
        aus dessen Zinsen die Stiftungsarbeit finanziert wird, jede
        Spende hilft
        zeitnah, aktuelle Stiftungsprojekte zu verwirklichen.
 
 Spenden-Konto            
        320
        0012 462
 Bankleitzahl                    
        150 50 200
 Sparkasse  Neubrandenburg -
        Demmin
 
 Die Annalise-Wagner-Stiftung ist als gemeinnützige Stiftung anerkannt
        und stellt Zuwendungsbestätigungen für die Steuererklärung aus. Der
        Staat fördert Zustiftungen und Spenden an gemeinnützige Stiftungen
        durch Steuervergünstigungen.
 Das
        "Gesetz
        zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements"(ab 21. September 2007 rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft) legt u.
        a. fest:
 Ab 2007 erhöht sich die Höchstgrenze für den Spendenabzug auf 20
        Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte und ist zeitlich unbegrenzt
        vortragsfähig.
 Wenn Unternehmen spenden, können sie vier Promille der Summe der
        gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter
        als Sonderausgabe steuerlich geltend machen.
 
 
 Gern schickt Ihnen die Annalise-Wagner-Stiftung ausführliche
        Informationen zu oder freut sich auf ein persönliches Gespräch rund um
        die Stiftungsarbeit!
 
 Annalise-Wagner-Stiftung
 c/o Regionalbibliothek Neubrandenburg
 Stargarder Straße 8   17033
        Neubrandenburg
 Telefon 0395 / 5551333, Fax 0395 / 5551348
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