Mit einer Zuwendung ab 150
            Euro können Sie die Annalise-Wagner-Stiftung als Zustifter fördern.
            Ihre Zustiftung geht direkt in das Stiftungskapital ein, bleibt ewig
            erhalten und kann mit ihren Zinserträgen die Stiftungsarbeit
            besonders nachhaltig unterstützen.
            
            Die
            Annalise-Wagner-Stiftung ist als gemeinnützige Stiftung gesetzlich
            verpflichtet, das ihr von Annalise Wagner testamentarisch
            anvertraute Stiftungskapital in Höhe von 98.081 Mark zu erhalten,
            Zinsen aus der mündelsicheren Anlage des Stiftungskapitals zu
            erzielen und mit diesen Zinserträgen sowie Spenden ihren
            Stiftungszweck zu erfüllen. Sehr niedrige Zinssätze für mündelsichere
            Anlagen und sinkende reale Kaufkraft beschränken z. Z. die
            Wirksamkeit der Zinserträge spürbar. Die Erhöhung des
            Stiftungskapitals durch Zustiftungen ist deshalb für jede Stiftung
            „lebensnotwendig“, um die Stiftungsarbeit nachhaltig zu sichern.
            
            Entscheiden Sie sich für eine Zustiftung an die
            Annalise-Wagner-Stiftung, geht Ihre Zuwendung für ewig in das
            Stiftungskapital ein, wird nie „verbraucht“, sondern hilft durch
            ihren Zinsertrag über viele Jahre, Stiftungsarbeit finanziell möglich
            zu machen. Da erst der Zinsertrag der Zustiftung für die
            Stiftungsarbeit wirksam wird, sind Zustiftungen ab 150. – Euro
            sinnvoll.
            
            Damit Ihre Zuwendung als Zustiftung in das Stiftungskapital eingehen
            darf, muss nachweisbar sein, dass Sie diese besondere Form der
            Unterstützung wünschen. Bitte vermerken Sie deshalb
            „Zustiftung“ als Verwendungszweck auf dem Überweisungsträger
            oder teilen Sie der Stiftung Ihren Entschluss in einem kurzen
            Anschreiben mit!
            
            Die Annalise-Wagner-Stiftung ehrt, falls nicht anders gewünscht,
            das bürgerschaftliche Engagement ihrer Zustifter durch ein öffentliches
            Dankeschön und den Eintrag in die Zustifter-Ehrentafel
            in der Neubrandenburger Regionalbibliothek und in der
            Stiftungs-Homepage, überreicht eine Zustifter-Urkunde und
            informiert jeden Zustifter regelmäßig über die Stiftungsarbeit.